|
|
Sie sind hier: Startseite > Artikel > GKV - Wie setzt sich der Beitrag zusammen? |
|
GKV: Wie setzt sich der Beitrag zusammen? Dem Einkommen der versicherten Person Dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse Gemäß § 257 SGB V hat der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. 50 % der Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Beitragssätze werden jährlich neu festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenze
|
©2010 - tarifnet.de - Impressum
Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
|
Konto & Kredit |
|
Strom & Gas |
|
Telefon & DSL |

Tipp:
Gut beraten und günstig versichert. Kostenlos Versicherungsangebote einholen bei Ihrer Online-Geschäftsstelle der Provinzial.![]()