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GKV: Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung setzen sich aus zwei Faktoren zusammen:

Dem Einkommen der versicherten Person
(Sofern die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird)

Dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse
Freiwillig Versicherte in der GKV, deren Brutto-Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, haben nur den Höchstsatz für Pflichtversicherte zu zahlen.
Wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht, sind nicht berufstätige Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert.

Gemäß § 257 SGB V hat der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. 50 % der Beiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Beitragssätze werden jährlich neu festgelegt.


Zur Info:
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Bis zum Erreichen der JAE ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Wird die Grenze überschritten, kann sich der Arbeitnehmer freiwillig versichern. Im Jahre 2006 beträgt die JAE: 47250 Euro

Beitragsbemessungsgrenze
Maximale Grenze gerichtet nach dem Brutto-Einkommen, bis zu der in der Gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge gezahlt werden müssen. Im Jahre 2006 beträgt die jährliche BBG: 42750 Euro


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