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GKV: Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

Bei pflichtversicherten Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit Eintritt eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer haben kraft Gesetz ihrem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht, die Mitgliedsbescheinigung der gewählten Krankenkasse vorzulegen.

Bei freiwillig Versicherten beginnt der Versicherungsschutz hier mit dem Tag des Beitritts zur jeweiligen Krankenkasse.

 

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