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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

§22 Wasserhaushaltsgesetz
„Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, daß die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. [...]“

Als Inhaber oder Unterhalter eines Heizöltanks (auch als Mieter eines Hauses) haften Sie nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes unbegrenzt für alle Schäden, die durch ihren Öltank verursacht werden, unabhängig davon ob Sie Schuld trifft, oder nicht. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die durch das Aus- oder Überlaufen eines Öltanks entstehen (z.B. Verunreinigung des Grundwassers). Bedenken Sie: Schon 1 Tropfen Öl kann bis zu mehrere tausend Liter Wasser vergiften – die Schadenbeseitigung liegt hier im fünfstelligen Bereich!

Schadenbeispiel:
Im Heizöltank von Herrn Mustermann sind feine Haarrisse entstanden, aus denen kleine Ölmengen ins Grundwasser ausgetreten sind. Das gesamte Erdreich um sein Einfamilienhaus herum muss fachmännisch und umweltbewusst entsorgt werden. Kosten: 45.000 Euro

Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen sind, bzw. ob Sie ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein.


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* Angebotsgrundlage:
Single, unter 27 Jahre alt, 3 Mio Euro Versicherungssumme, 3 Jahre Vertragslaufzeit

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