|
|
Sie sind hier: Startseite > Artikel > Gewässerschadenhaftpflichtversicherung |
|
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Als Inhaber oder Unterhalter eines Heizöltanks (auch als Mieter eines Hauses) haften Sie nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes unbegrenzt für alle Schäden, die durch ihren Öltank verursacht werden, unabhängig davon ob Sie Schuld trifft, oder nicht. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schäden, die durch das Aus- oder Überlaufen eines Öltanks entstehen (z.B. Verunreinigung des Grundwassers). Bedenken Sie: Schon 1 Tropfen Öl kann bis zu mehrere tausend Liter Wasser vergiften – die Schadenbeseitigung liegt hier im fünfstelligen Bereich! Schadenbeispiel: |
©2011 - tarifnet.de - Impressum
Die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Inhalte und Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne
unsere Genehmigung nicht auf anderen Medien und Internetseiten veröffentlicht werden. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Inhalte und Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
|
Konto & Kredit |
|
Strom & Gas |
|
Telefon & DSL |
