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Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei pflichtversichert. Zu dem erweiterten pflichtversicherten Personenkreis zählen zusätzlich auch Unternehmer, die besonders schutzwürdig sind (z.B. Landwirte, wenn Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder mit Einschränkungen auch Küstenschiffer und –fischer). Ferner alle Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind (z.B. ehrenamtlicher Helfer in Hilfsorganisationen, Schöffen, usw.) Wichtig: Ein Unternehmer ist verpflichtet, alle Unfälle seiner pflichtversicherten Arbeitnehmer binnen 3 Tagen nach Kenntnisnahme bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger anzumelden.
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