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Gebäudeversicherung: Welche Schäden sind versichert?

Die Gebäudeversicherung leistet finanziellen Ersatz bei Schäden, die durch nachstehende Gefahren verursacht wurden. Bitte beachten: Der Gliederung liegen Auszüge aus Musterbedingungen zugrunde, die von anderen Versicherungsbedingungen abweichen können.

Brand
Brand wird als Feuer definiert, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäßer Herd gelten zum Beispiel Kamine, Kerzen oder Öfen. Der Brandbegriff ist hier erfüllt, wenn das Feuer diese Brandherde verlässt und dann auf andere Gegenstände übergreift, bzw. diese in Brand setzt. Ebenfalls versichert sind Schäden durch Brandstiftung.

Blitz
Blitz ist die während eines Gewitters stattfindende elektrische Entladung atmosphärischen Ursprungs zwischen Wolken oder Erde und Wolken. Versichert ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Hierzu zählt auch, wenn z.B. ein Baum auf das versicherte Gebäude stürzt und hierdurch Schäden entstehen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur dann versichert, wenn hierbei der Blitz direkt auf das versicherte Gebäude aufgetroffen ist.

Explosion
Die Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Hierunter zählen z.B. explodierende Gasleitungen oder Heizungsanlagen. Unter dem Begriff Explosion fallen nicht Schäden, die durch den Druck von Flüssigkeiten oder Spannungen im Material ausgelöst wurden.

Implosion
Implosion liegt vor, wenn eine plötzliche Kraftäußerung gegen das Innere eines Behältnisses gerichtet ist. Bewirkt wird diese durch Außendruck infolge inneren Unterdruckes.

Leitungswasser
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
- Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
- mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Wärmepumpen oderSolarheizungsanlagen
- Aquarien oder Wasserbetten (je nach Tarif)
Wärmetragende Flüssigkeiten oder Wasserdampf sind dem Leitungswasser bedingungsgemäß gleichgestellt.
Nicht versichert sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser oder Schwamm.

Einige wenige Versicherungen bieten immernoch die Mitversicherung von Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück an (soweit diese Rohre der Entsorgung des versicherten Gebäudes / Anlage dienen). Dies ist eine sinnvolle Ergänzung in der Gebäudeversicherung. Achten Sie auch bei bestehenden Verträgen darauf, dass diese Klausel nach einer Neuordnung des Vertrages erhalten bleibt. Aufgrund der hohen Anzahl an Schadenfällen ist die Mitversicherung dieser Bruchschäden oftmals nicht mehr möglich.

Rohrbruch / Frost
Rohrbruchschäden und frostbedingte Bruchschäden innerhalb des versicherten Gebäudes sind hier an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungsrohre)
- der Warmwasser- oder Dampfheizung
- von Sprinkler- und Berieselungsanlagen versichert.
Besonderheit: Der Bereich zwischen den Fundamenten unterhalb eines Gebäudes ist nicht versichert.

Außerhalb des versicherten Gebäudes sind hier frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung mitversichert, soweit diese dem Zweck der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.

Sturm / Hagelschlag
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung der Windstärke 8. Versichert sind Schäden durch Sturm nur durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen. Auch wenn der Sturm Gebäudeteile auf versicherte Sachen wirft, sind diese versichert. Das Eindringen von Hagel, Regen, Schnee oder Schmutz durch offene Fenster oder Türen sind nur dann versichert, wenn die entsprechenden Durchlässe durch Sturm verursacht wurden.

Versicherte Kosten
Im Versicherungsfall ergeben sich oftmals Zusatzkosten, die im Versicherungsvertrag gesondert aufgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten versicherter Sachen
(Achten Sie hierbei auf die entsprechende Erstattungssumme. Zu empfehlen sind 100% Kostenübernahme)
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
- Private oder gewerbliche Mietausfallkosten für Vermieter nach einem Versicherungsfall (einschließlich Mietnebenkosten)
- Ortsüblicher Mietwert von selbstgenutzten Wohnräumen, wenn Wohnung durch Versicherungsfall unbewohnbar


Die Gebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung. Im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen bekommen Sie bei einem Schaden immer die entstehenden Kosten zum Neuwert ersetzt.


Tipp:
Ihr Wohngebäude zählt mit zu Ihren höchsten Vermögenswerten. Sichern Sie diesen Wert ausreichend ab bei einem Versicherer, der sich auf Sachversicherungen spezialisiert hat und verzichten Sie wenn möglich auf unseriöse Vergleichsangebote im Internet. Denn bei Schäden können Sie hier schnell vom Versicherer gekündigt werden. Zu den seriösen und dennoch günstigen Gebäudeversicherungen zählt z.B. die Provinzial. Lassen Sie sich doch einfach ein kostenloses Angebot erstellen. Sie sollten auch unbedingt eine Elementarversicherung in den Versicherungsschutz mit vereinbaren, damit Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsch mitversichert sind.

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