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Gebäudeversicherung: Welche Versicherungswerte gibt es?

Man unterscheidet in der Gebäudeversicherung folgende Versicherungswerte:

Gleitender Neuwert
Die meisten Gebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Grundlage für den gleitenden Neuwert sind zum Einen der Versicherungswert 1914 zur Ermittlung des Gebäudewertes für das Einheitsjahr 1914 und zum Anderen der Anpassungsfaktor zur Ermittlung des Prämiensatzes. Als Versicherungswert 1914 wird der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes nach Größe, baulicher Ausstattung und den Preisen des Jahres 1914 zugrundegelegt. Die Versicherungen rechnen hier einheitlich auf das jahr 1914 herunter, um einen allgemeingültigen und vergleichbaren Wert zu bekommen. 1914 war das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen.
Der Vorteil zur Vereinbarung der gleitenden Neuwertversicherung liegt darin, dass der Versicherer bei korrekter Ermittlung des Versicherungswertes 1914 unbegrenzt haftet.

Um den aktuellen Versicherungswert zu berechnen, muss man die Versicherungssumme 1914 mit dem sich jährlich ändernden Baupreisindex multiplizieren. Im Jahr 2007 betrug dieser 10,69. Bei einer Versicherungssumme von z.B. 20.000 M/14 liegt der Wiederaufbauwert also bei 213.800 Euro.

Der Versicherungswert 1914 lässt sich durch drei Möglichkeiten ermitteln: Schätzung eines Bausachverständigen durch Wertgutachten, Umrechnung des Gebäudewertes mit dem Baupreisindex oder der Ermittlung des Wertes nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Letzteres Verfahren wird in der Versicherungspraxis i.d.R. angewandt.


Neuwert

Unter dem Neuwert versteht man den ortsüblichen Neubauwert eines Gebäudes einschließlich sämtlicher Erstellungs-, Konstruktions-, und Planungskosten. Hat man sein Gebäude zum Neuwert versichert, muss man jährlich die Veränderungen der Baupreise beobachten, um nicht unterversichert zu sein. In der gleitenden Neuwertversicherung wird hingegen der Wert automatisch angepasst. Die Gesamtentschädigung ist in der Neuwertversicherung auf die Versicherungssumme begrenzt.


Zeitwert
Optional kann der Zeitwert als als Versicherungssumme vereinbart werden. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Wie bei der einfachen Neuwertversicherung ist hier die Gesamtentschädigung auf die Zeitwert-Versicherungssumme begrenzt.


Gemeiner Wert
Mit dem "gemeinen Wert" wird der erzielbare Verkaufspreis ohne zugehörige Grundstücksanteile bezeichnet. Die Versicherung zum gemeinen Wert kommt nur in absoluten Ausnahmefällen z.B. bei unbewohnbaren Gebäuden zum tragen.


Tipp:
Ihr Wohngebäude zählt mit zu Ihren höchsten Vermögenswerten. Sichern Sie diesen Wert ausreichend ab bei einem Versicherer, der sich auf Sachversicherungen spezialisiert hat und verzichten Sie wenn möglich auf unseriöse Vergleichsangebote im Internet. Denn bei Schäden können Sie hier schnell vom Versicherer gekündigt werden. Zu den seriösen und dennoch günstigen Gebäudeversicherungen zählt z.B. die Provinzial. Lassen Sie sich doch einfach ein kostenloses Angebot erstellen. Sie sollten auch unbedingt eine Elementarversicherung in den Versicherungsschutz mit vereinbaren, damit Schäden durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben und Erdrutsch mitversichert sind.

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