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Rechtsschutzversicherung: Kann ich meinen
Anwalt selbst wählen?

Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung die freie Wahl, welcher Anwalt zur Wahrnehmung der eigenen Interessen bestimmt wird. Für den Fall, dass Sie einmal keinen Anwalt für den jeweiligen Sachverhalt zur Seite haben, übernehmen Rechtsschutzversicherer jedoch auch im Sinne der Fürsorgepflicht die Vermittlung von geeigneten Rechtsanwälten, damit eventuelle Fristen eingehalten werden können.



Wichtig hierbei ist, dass die Rechtsschutzversicherung die Vermittlung in Ihrem Namen durchführt und zwischen dieser und dem vermittelten Anwalt keine rechtliche Beziehung besteht. Der Rechtsanwalt hat somit keinen Gebührenanspruch gegen den Versicherer, sondern gegen Sie. Auch wenn aufgrund bestimmter Tatsachen kein Versicherungsschutz besteht, können Sie den Rechtsschutzversicherer nicht beanspruchen, nur weil dieser einen Anwalt vermittelt hat.


Alternativ können Sie zur Suche eines geeigneten Anwaltes auch auf folgende Webseiten im Internet zurückgreifen:
- http://www.anwalt.de/verzeichnis/rechtsanwaelte.php
- http://www.advocaten.eu/
- http://anwaltsuche.anwalt-suchservice.de/anwaltsuche/homepage.jsp

(tarifnet.de steht mit dem Inhalt der verlinkten Seiten in keinem Zusammenhang!)


Darauf sollten Sie achten!
Bei der Wahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie folgende Merkmale berücksichtigen:

 

Druch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie Beiträge sparen. Oftmals bis zu 30 Prozent und mehr gegenüber dem Normaltarif

 

Die Versicherungssumme sollte mindestens 500.000 Euro pro Rechtsstreit betragen.

 

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung separat, muss hier i.d.R. jedes einzelne Auto gesondert mitversichert bzw im Vetrag benannt werden.

 

Der Versicherungsschutz für den Bereich “Haus und Wohnung” deckt i.d.R. nicht die Kosten für Vermieter in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ab. Hier benötigt der Vermieter eine separate Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

 

Die ÖRAG Rechtsschutz bietet eine kostenloses Telefonflatrate für Vertragskunden. Man erhält unbegrenzte telefonische Rechtsberatung über eine Hotline auch zu nicht versicherten oder nicht versicherbaren Fällen. Lassen Sie sich zur ÖRAG Rechtsschutzversicherung ein kostenloses Angebot erstellen.

 

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