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Mitversicherung von Fahrrädern in der Hausratversicherung
In der Fahrraddiebstahlversicherung sind die Entschädigungssummen je Versicherungsfall auf bestimmte Summen begrenzt. Bei älteren Verträgen beträgt die Maximalentschädigung 1% von der Hausrat-Versicherungssumme, bei neueren reicht diese pauschal von 600 - 1000 Euro. Im Falle eines Diebstahls leistet die Versicherung nur, wenn ihr Fahrrad zum Tatzeitpunkt durch ein Schloss gesichert war. Ferner muss unverzüglich nach dem Diebstahl eine polizeiliche Strafanzeige gestellt, und die Tagebuchnummer der Versicherung mitgeteilt werden. Versicherungsschutz besteht normalerweise, wenn sich der Diebstahlschaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends ereignet hat. Außerhalb dieser Richtzeiten nur, wenn das Fahrrad zweckmäßig in Gebrauch war, also z.B. um damit ins Kino zu fahren. Sie sollten als Versicherungsnehmer alle Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmengestellnummer des Fahrrades als Nachweis aufbewahren. Andernfalls riskieren Sie eine verminderte Pauschalentschädigung. Vereinzelt treten Fälle auf, in denen ein gestohlene Fahrrad nach der Entschädigungszahlung durch die Versicherung wiedergefunden wird. Verbraucherfreundliche Versicherungen verzichten dann auf eine Rückforderung, andere wiederrum verlangen den erstatteten Beitrag voll zurück. Tipp: Klären Sie vor Abschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung ab, wie diese sich im Schadenfall verhält. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie sich mündliche Zusagen immer schriftlich bestätigen lassen.
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