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Gebäudeversicherung - was ist bei einem Eigentumswechsel / Verkauf zu beachten?

Im Falle eines Eigentumswechsels / Eigentümerwechsels gibt es sowohl für Käufer als auch Verkäufer wichtige Dinge bezüglich des Versicherungsschutzes zu beachten.

Was muss ich als Verkäufer beachten?
Verkaufen Sie Ihr Gebäude, geht die dazugehörige Gebäudeversicherung automatisch auf den Erwerber über. Ausschlaggebend ist hier der Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung. Von diesem Tag an, gehen die Rechte und Pflichten rund um die Immobilie auf den neuen Eigentümer über. Sie müssen den Gebäudeversicherungsvertrag nicht kündigen. Weil die grundbuchamtliche Umschreibung in der Regel erst einige Wochen bis Monate nach der Zahlung des Kaufpreises erfolgt, gehen irrtümlich viele davon aus, dass zum Zeitpunkt der Geldübergabe der neue Eigentümer auch für die Versicherung verantwortlich ist. Dies ist falsch. Rechtlich zählt immer der Tag der Eintragung in das Grundbuch.



Bezüglich bereits gezahlter Prämien gilt, dass Sie als Verkäufer mit dem Erwerber gesamtschuldnerisch für die Beiträge aufkommen müssen. Von der Versicherung bekommen Sie Ihre Prämien nicht erstattet. Sofern bereits jährlich gezahlt wurde, einigen Sie sich mit dem Erwerber über eine mögliche Erstattung der Differenz. Alternativ können Sie vor Verkauf des Gebäudes auf eine monatliche Zahlungsweise umstellen. Dies muss allerdings noch rechtzeitig vor Veräußerung geschehen.

Oftmals besteht neben der Gebäudeversicherung noch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das Grundstück. Hierbei geht der Versicherungsschutz nicht auf den Eigentümer über. Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung muss von Ihnen als Verkäufer gekündigt werden. Ausschlaggebend ist auch hier der Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung. Ist diese erfolgt, können Sie die Grundbesitzerhaftpflicht kündigen.


Was muss ich als Käufer beachten?
Haben Sie eine Immobilie erworben, geht die zugehörige Gebäudeversicherung automatisch auf Sie über. Ausschlaggebend hierfür ist nicht wie oftmals angenommen der Zeitpunt der Zahlung des Kaufpreises, sondern der Tag der Eintragung in das Grundbuch. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie für die Gebäudversicherung verantwortlich. Sie haften gesamtschuldnerisch mit dem Veräußerer auch für die Prämien der Gebäudeversicherung. Wurde bereits der volle Jahresbetrag vom alten Eigentümer bezahlt, sollten Sie ihm die Differenzprämie erstatten.

Sie haben als neuer Eigentümer das Recht, die Gebäudeversicherung zu kündigen. Ein Kündigungsrecht besteht innerhalb von einem Monat nach der Eintragung in das Grundbuch. Wenn Sie erst später von der Gebäudeversicherunt Kenntnis erlangt haben, verlängert sich das Kündigungsrecht um einen Monat ab dem Tag der Kenntnisnahme über die bestehende Versicherung. Gekündigt werden kann frühestens per sofort, spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Bei einer Kündigung geben Sie am besten den Tag der Aufhebung vor, damit Sie genug Zeit haben, einen Anschlussvertrag abzuschließen. Bisher hatte die Versicherung bei einer Kündigung Anspruch auf die volle Jahresprämie. Dies ist nun seit 2008 nicht mehr der Fall. Zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vertrages wird das eingezahlte Guthaben taggenau erstattet.

Denken Sie daran, dass bei Mehrfamilienhäusern auch der Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist. Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung geht nach einem Eigentumswechsel nicht auf den neuen Eigentümer über.

 

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