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Was ist die Dynamik in der Unfallversicherung?

 

Schließt man eine Unfallversicherung ab, wird man in der Regel danach gefragt, ob eine Dynamik vereinbart werden soll. Dynamik bedeutet, dass sich die Leistungen (Versicherungssummen) und Beiträge von Jahr zu Jahr um einen festgelegten Prozentsatz (z.B. 3 oder 5%) erhöhen. Dieses Recht auf Erhöhung hat zwei wesentliche Vorteile. Zum einen bleibt so die Möglichkeit zur Erhöhung der Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung bestehen, wenn ein Neuabschluss einer Unfallversicherung z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Zum anderen wird mit einer Erhöhung der Versicherungsleistung auch die jährliche Inflationsrate aufgefangen. Zum Beispiel war der Umbau einer behindertengerechten Wohnung oder die Anschaffung eines behindertengerechten Autos vor 20 Jahren wesentlich günstiger, als heute. Mit 100.000 DM Invaliditätssumme kommt man heute im Falle einer Vollinvalidität nicht mehr aus.

Wie schon erwähnt ist die Dynamik in der Unfallversicherung ein Recht und keine Pflicht! Man kann einer Dynamik jederzeit widersprechen. Widerspricht man bis zu 3 mal hintereinander der automatischen Erhöhung, erlischt zumeist das Recht auf Dynamik. Danach findet keine Erhöhung mehr statt.


 

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