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Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Selbstständige und Ihre Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen, die andere Personen gegen den Betrieb erheben. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Selbstständige im Sinne der wirtschaftlichen Existenzsicherung in keinem Falle verzichten.

Je unterschiedlicher die Berufsarten sind, desto vielschichtiger ist auch der Versicherungsschutz. Hier finden Sie einige Fallbeispiele:


Architekten oder Bauingenieure müssen vor dem Gesetzgeber eine Berufshaftpflicht-Versicherung vorweisen. Das Risiko, für etwaige Fehler in der Berechnung und Planung zur Haftung gezogen zu werden, ist sehr hoch. Akute Mängel oder Schäden am Bauwerk nach der Fertigstellung sind über die jeweilige Haftpflichtversicherung ebenso abgesichert wie Schäden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt eintreten (Nachhaftung)

Bürobetriebe oder Dienstleister haften im Sinne der Verkehrssicherungspflicht unter anderem für Ihre Betriebsgrundstücke. Kommt ein Kunde z.B. durch ein lose verlegtes Kabel zu Fall, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. Auch der Verlust von fremden Schlüsseln (z.B. bei Immobilienmaklern) kann über die Betriebshaftpflicht-Versicherung abgesichert werden.

Als Unternehmer im Baugewerbe arbeiten Sie täglich auf fremden Grundstücken. Das Risiko, fremdes Eigentum durch Ihre Tätigkeit zu beschädigen ist enorm. Ob versehentlich angebohrte Leitungen, ein falscher Anschluss oder das Verändern der Grundwasserverhältnisse - Die Schäden können hier bis ins Unermessliche steigen.

Inhaber von Einkaufsbetrieben oder Supermärkten müssen neben der Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten auch z.B. darauf achten, dass niemand durch das Verzehren von angebotenen Nahrungsmitteln zu Schaden kommt. Vergessen Mitarbeiter ein abgelaufenes Produkt aus den Regalen zu entfernen, können die Folgen (z.B. Schadenersatz, Behandlungskosten, etc.) erheblich sein.

Ärzte haften unter anderem für Behandlungsfehler oder der Verabreichung verkehrter Medikamente. Auch der falsche Umgang mit empfindlichen Untersuchungsgeräten (z.B. Strahlen, Laser) kann zu folgenschweren Schäden führen.


Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt eine Betriebshaftpflicht-Versicherung für Sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen sind, bzw. ob Sie ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Betriebs-Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein.
Berechnungsgrundlage für die Beitragskalkulation sind immer Betriebsart, (z.B. Gaststätte, Malerbetrieb, Bürobetrieb) Anzahl der Mitarbeiter und die entsprechend abzusichernden Risikofälle. Die Beiträge zur Betriebshaftpflichtversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.


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