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Gesetzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit ausreichend?

Seit dem 1.1.2001 gibt es für Personen, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, keinen gesetzlichen Versicherungsschutz mehr für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Stattdessen wurde eine Erwerbsminderungsrente eingeführt, die im Falle einer Einschränkung der
Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen zum Tragen kommt. Diese orientiert sich nur noch am Leistungsvermögen des Erwerbstätigen. Die Verweisung auf andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist nunmehr möglich und führt zu einer Erschwerung eines möglichen Rentenbezugs. Ein Handwerker kann so z.B. auf eine kaufmännische Tätigkeit verwiesen werden und somit keine Rente. Bei Nebenverdiensten oder empfangenen Leistungen aus einem anderen Gesetzlichen Versorgungswerk besteht das Risiko, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente wegfällt.

 

Die Erwerbsminderungsrente unterteilt sich in zwei Stufen:

1. Stufe: Teilweise Erwerbsminderung
Wer noch mindestens 3, jedoch nicht mehr als 6 Stunden täglich unter normalen Umständen arbeitsfähig ist.

2. Stufe: Volle Erwerbsminderung
Wer nicht mindestens 3 Stunden am Tag unter normalen Umständen arbeiten kann, erhält nach
gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Der Grad der Erwerbsminderung wird in der Regel von Ärzten oder ärztlichzen Gutachtern festgestellt, die vom Versicherungsträger hierzu beauftragt sind.

Unverbindliche Beispiele:

Bruttoeinkommen
-monatlich-

Anspruch bei halber
Erwerbsminderung

Anspruch bei voller
Erwerbsminderung

1500 Euro

251 Euro

502 Euro

1500 Euro

419 Euro

837 Euro

3500 Euro

562 Euro

1124 Euro

Tritt der Fall einer Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr ein, werden die Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8% gekürzt. Dies gilt auch für die Hinterbliebenenrenten. Voraussetzung für einen möglichen Rentenbezug sind die Erfüllung einer mindestens
5 jährigen Wartezeit, sowie eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 3 Jahren.

Die Absicherung mittels privater Berufsunfähigkeitsversicherung ist heutzutage unerlässlich und ein Muss für jeden Erwerbstätigen zur Sicherung des Lebensstandards!

 

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