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Haftpflichtversicherung für Bauherren

Ob es sich um die Arbeit mit Baumaterialien, die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder lediglich um die Reinigung einer Baustellenzufahrt handelt - als Bauherr sind Sie dafür voll verantwortlich, dass keine Person oder Sache zu Schaden kommt. Entsteht ein Schaden durch das Bauvorhaben, können Sie als Bauherr oder bauleitende Person von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Dies ist auch der Fall, wenn Sie sachverständige Personen wie Handwerker oder Architekten beauftragt haben - Sie werden hiermit niemals von Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht befreit.

 

Eine Bauherren-Haftflichtversicherung schützt vor möglichen Ansprüchen, wenn der entstandene Schaden durch das Bauvorhaben eingetreten ist. Hierzu zählen unter anderem Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten für Baustelle und Zufahrt und Überwachungspflichten über die Baustelle.

Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung für Sie nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob Sie als Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen sind, bzw. ob Sie ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein. Da das Gefährdungsrisiko auf einer Baustelle im Vergleich zu anderen sehr hoch ist, empfehlen wir eine Mindest-Deckungssumme von 5 Millionen Euro zu vereinbaren.


 

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