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Was ist die Außenversicherung als Bestandteil
einer Hausratversicherung?

 

Die Hausratversicherung gewährt Versicherungsschutz für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes (vertraglich benannte Wohnung). Für versicherte Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden, gewähren die meisten Versicherungen im Sinne der Außenversicherung ebenfalls Versicherungsschutz in beschränktem Umfang.
Die versicherten Sachen sind
weltweit versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Als "vorübergehend außerhalb" bezeichnet die Versicherung zumeist einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten. Sollten Sie z.B. länger als 3 Monate verreisen, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Hier gilt es, zuvor den Versicherer über den Reiseantritt zu informieren, sodass dieser für die Gefahrerhöhung (Wohnung nicht bewohnt) einen entsprechenden Risikozuschlag erhebt. Unterlassen Sie diese Anzeige, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Die Versicherungssummen in der Außenversicherung sind in der Regel auf 10 Prozent der Versicherungssumme beschränkt, maximal jedoch z.B. 10.000 Euro. Bei vielen Gesellschaften kann man über eine Klausel diese Summe erhöhen.

Besonderheiten:
Bei Familienangehörigen oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen besteht auch Versicherungsschutz innerhalb der Ausbildung, Ausübung der Wehrpflicht oder Zivildienst außerhalb der versicherten Wohnung, sofern dort kein eigenständiger Haushalt gegründet wurde.
Sturm- und Hagelschäden werden in der Außenversicherung nur dann übernommen, wenn sich die versicherten Sachen innerhalb geschlossener Räume bfinden. Bei Raub besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt wird. Vandalismusschäden nach einem Einbruch sind über die Außenversicherung normalerweise nicht versichert.

Beispiele:
Diese Schäden sind über die Außenversicherung versichert:
- Familie Müller ist für 3 Wochen auf Mallorca und hat dort eine Fereinwohnung gemietet. Bei einem
Einbruch werden dort Schmucksachen und Wertgegenstände gestohlen.
- Max Müller studiert in Bochum und wohnt dort zur Untermiete. Seine Eltern sind mit ihrem Hausrat
in Berlin versichert. Bei einem Brand werden wichtige Schulbücher und die Kleidung von
Max vernichtet.
- Aus der Wohnung von Herrn Müller wird das firmeneigene Notebook nach einem Einbruch entwendet.

Für diese Schäden kommt die Außenversicherung nicht auf:
-
Bei einem Brand in der Ferienwohnung von Herrn Müller wird die komplette Einrichtung vernichtet
(Begründung: Weil nicht vorübergehend gelagert. Versicherungsschutz nur über eine separate Hausratversicherung.)
- Beim Campen wird das Zelt von Familie Müller durch eine Sturmböe weggerissen.

(Begründung: Sturm und Hagel nur versichert innerhalb eines Gebäudes.)


Fremversicherung vor Außenversicherung:
- Sie haben in Ihrer Wohnung Sachen von Bekannten untergebracht (z.B. geliehene Gegenstände)?
- Sie haben in fremder Wohnung Ihre eigenen Sachen untergebracht (z.B. Gegenstände verliehen)?
- Sie haben Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt gekauft?

Der Grundsatz "Fremdversicherung vor Außenversicherung" findet in solchen Fällen Anwendung. Wenn z.B. die von einem Arbeitskollegen geliehene Kamera bei einem Einbruch gestohlen wird, kommt in erster Linie immer die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf. Sollten Sie keine Hausratversicherung haben, übernimmt dann als zweite Instanz die Hausratversicherung des Verleihers den Schaden im Sinne der Außenversicherung in begrenztem Summenumfang.

Wenn jedoch Gegenstände von anwesenden Besuchern in Ihrer Wohnung durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört werden, gilt der Grundsatz "Außenversicherung vor Fremdversicherung" - es leistet in diesem Fall die Außenversicherung des Besuchers.


 

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