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Die Amts-Haftpflichtversicherung Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes sind in ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt. Eine Amtshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen aus Personen – und Sachschäden. Besonders bei verantwortungsvollen Aufgaben (z.B. Lehrkörper) ist das Risiko der Haftung groß. Ob Experimentieren im Unterricht, Beaufsichtigung der Schüler an Klassenfahrten oder das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln – kostspielige Schäden passieren hier häufig. Schadenbeispiel: Als „Versicherung gegen Schadenersatzansprüche“ übernimmt eine Amts-Haftpflichtversicherung nicht nur den entstandenen Schaden in Höhe des Zeitwertes, sondern prüft auch nach Stellung einer Forderung durch den Geschädigten, ob der Versicherungsnehmer überhaupt haftbar zu machen ist, bzw. ob ihn ein Verschulden trifft. Somit nimmt die Amts-Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Rechtsfunktion ein.
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