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Aktuelles aus der Versicherungswelt
Private Kreditversicherer ohne Liquiditäts- und Solvabilitätsprobleme
20.01.2009 - Zu aktuellen Presseberichten, wonach die Bundesregierung eine angespannte Finanzierungslage der Kreditversicherer durch Rettungsaktionen verbessern will, erklärt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft: Die privaten Kreditversicherer haben weder ein Liquiditäts- noch ein Solvabilitätsproblem. In Übereinstimmung mit den zuständigen Ministerien BMF und BMWi sind staatliche Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II zur Verbesserung der Finanzsituation für die privaten Kreditversicherer weder geplant noch erforderlich.
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Autofahrer halten sich zu wenig an Verkehrsregeln
02.01.2009 - Nach einer aktuellen Prognos-Studie im Auftrag der in Berlin ansässigen Unfallforschung der Versicherer (UDV) haben sich im vergangenen Jahr nur zwei von drei Verkehrsteilnehmern in der Regel an die Straßenverkehrsordnung (StVO) gehalten. Laut UDV geben besonders Fußgänger und Radfahrer an, oft die Verkehrsregeln zu missachten. Bei Autofahrern gab es ein deutliches Altersgefälle: Je älter der Fahrer, umso regelmäßiger hält er sich an die StVO.
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KFZ-Versicherung- Fristen beachten
19.12.2008 - Autofahrer, die im Jahr 2008 in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen möchten, müssen den Schaden spätestens bis zum 31. Dezember 2008 ihrem Versicherer melden, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für Pkw-Besitzer, die im Laufe des Jahres zwei oder mehr Schäden verursacht haben, kann es günstiger sein, die Schäden noch im Nachhinein selbst zu bezahlen, um beim Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft zu werden. Ihr Versicherer hilft auszurechnen, ob dies günstiger ist. In aller Regel sind folgende Regelungen beim Schadenfreiheitsrabatt zu beachten:
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Die Doppelkarte zur KFZ-Zulassung hat ausgedient!
02.12.2008 - Wer die Kfz-Versicherung wechselt, bekommt keine schriftliche Versicherungsbestätigung mehr. Den notwendigen Nachweis, dass ein zugelassenes Auto weiterhin versichert ist, erledigt der Versicherer für den Autohalter. Der Halter muss hierfür nicht persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Früher hat das Versicherungsunternehmen oder der Mitarbeiter im Außendienst dazu eine Versicherungsbestätigungskarte, die sogenannte „Doppelkarte“ an die Zulassungsbehörde gesandt. Auch dieses Prozedere entfällt.
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